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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung der Einbürgerung

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Landratsamt Altötting
Sachgebiet Ausländerwesen
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail:
kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail:
datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um die von Ihnen beantragte Amtshandlung durchzuführen bzw. das Vorliegen des von Ihnen geltend gemachten Rechts zu überprüfen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 31 StAG verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe, Träger der Sozialleistungen für Asylsuchende,

Registerbehörde, Bundesverwaltungsamt, Polizeibehörden, Verfassungsschutzbehörden.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 68 AufenthV, § 91 AufenthG, § 7 AsylG für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Betroffenenrechte:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

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Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:

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