Lizenziert für Gemeinde Pleiskirchen

 

Informationspflicht der Gemeinde Pleiskirchen bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13DSGVO

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.

 

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Gemeinde Pleiskirchen, 84568 Pleiskirchen,

Schulstraße 12, vertreten durch 1. Bürgermeister Konrad Zeiler, Telefon 08635/7, Fax: 08635/709720,

E-Mail: gemeinde@pleiskirchen.de

(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Gemeinde Pleiskirchen, Konrad Zeiler, 84568 Pleiskirchen, Schulstraße 12,

E-Mail: gemeinde@pleiskirchen.de Telefon-Nr.:08635/709712

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Art.

4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen

Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags weitergegeben an:

Geschäftsleitung, Bauamt: Monika Schmidhuber

Einwohnermeldeamt: Anna Rippelbeck, Isabell Stelzer

Kämmerei, Renten: Cornelia Taubmann

Kasse: Carina Sigl

Steuerstelle/Veranlagung/Abgaben: Verena Hager

Auftragsverarbeitung:  AKDB, Gewan

Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden.

Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu  beteiligende Dritte.

 

6.  Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan

einsehen.

 

7.  Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

8.  Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,

Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

9.  Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.

Die  Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.