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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Grundinformationen

1.            Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Sachgebiet 15 Gesundheits- und Veterinärwesen im Landratsamt Altötting

Zuständige Mitarbeiter:

Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Landratsamt Altötting

Sachgebiet Gesundheits- und Veterinärwesen

Bahnhofstraße 38

84503 Altötting

E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de

Telefon: +49 8671/502-0

 

2.            Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse:

Datenschutzbeauftragter, Landratsamt Altötting, Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting, Tel. 08671/502212, E-Mail: datenschutz@lra-aoe.de

 

3.            Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

 

a)    Ihre Daten werden zur Aktualisierung bzw. Ersterfassung der Angaben Ihrer Wasserversorgungsanlage.

b)    Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO in Verbindung mit § 11 TrinkwV (=schriftliche Anzeige der Errichtung / Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie Anzeige des Übergangs des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage) verarbeitet.

 

4.            Empfänger innerhalb der Behörde:

Gesundheitsamt des Landratsamtes Altötting (= Überwachung der Anlage §§ 54 ff. TrinkwV), Untere Bauaufsichtsbehörde, Sachgebiet Wasserrecht, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfallrecht und Abfallwirtschaft, Umwelttechnik, Bodenschutz im Rahmen etwaiger dort gestellter Anträge und Anfragen

 

Weitergehende Informationen

5.            Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Altötting bis 10 Jahre nach Stilllegung der Wasserversorgungsanlage gespeichert (Frist gemäß Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen, AplZ 5143).

 

6.            Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

 

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

7.            Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Altötting durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 15 a Abs. 2 IfSG.

Das Landratsamt Altötting benötigt Ihre Daten, um den Vorgang (= Brunnenakte) bearbeiten und ggf. abschließen zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,

- kann Ihr Antrag nicht bearbeitet bzw. der Vorgang nicht abgeschlossen werden bzw.

- kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 3 IfSG ein Bußgeld verhängt werden.