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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag nach dem Waffengesetz

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Landratsamt Altötting
Sachgebiet Waffenrecht
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail:
kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail:
datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um die Voraussetzungen zur Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von §§ 39, 43 WaffG erhoben

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Neben dem Auftragsbearbeiter erhält bei einer positiven Entscheidung die Wohnsitzgemeinde einen Hinweis auf die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Altötting, Sachgebiet 61 so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Nachweis über die Prüfung der erteilten Erlaubnis; bis zur Rückgabe) erforderlich ist.

Betroffenenrechte:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGV).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGV).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGV).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGV).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

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Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 39,43 WaffG.

Das Landratsamt Altötting, Sachgebiet 14, Bereich Waffenrecht benötigt Ihre Daten um die Voraussetzungen zum  gestellten Antrag prüfen zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:

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