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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung einer Ausnahme vom Sonn-/Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung.

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn,

Fachbereich 33 - Verkehrswesen,

Fax: 08631 699 699, E-Mail: poststelle@lra-mue.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um Ihren o. g. Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme vom Sonn-/Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung bearbeiten zu können.

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit § 30 Abs. 3 StVO oder der § 4 Abs. 1 Ferienreiseverordnung verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

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Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden 5 Jahre nach Ablauf der Genehmigung gespeichert.

Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.