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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung einer Einbürgerung

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Fachbereich 32/Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Fax: 08631 699 668, E-Mail: poststelle@lra-mue.de

(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular).

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit

§ 31 StAG erlaubt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen, um die von Ihnen beantragte Amtshandlung durchzuführen bzw. das Vorliegen des von Ihnen geltend gemachten Rechts zu überprüfen. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe, Träger der Sozialleistungen für Asylsuchende, Registerbehörde, Bundesverwaltungsamt, Polizeibehörden, Verfassungsschutzbehörden, Meldebehörden.

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt, wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.

Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.