Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Diese Information bezieht sich auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich deren Nebengesetze, dem Bayerischen Abgrabungsgesetz (BayAbgrG), der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) und der Unteren Denkmalschutzbehörde nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz ? DSchG), der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung ? BayGaV), dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG - Wohnungseigentumsgesetz) sowie der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung ? VStättV) . Voraussetzung des sachlichen Anwendungsbereiches der Datenschutzgrundverordnung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Nicht darunter fallen insbesondere Angaben zu Grundstücksgröße, Form und Kubatur der jeweiligen Gebäude.
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn,
vertreten durch Frau Elke Werrenrath, Telefon: 08631 699 369
Fax: 08631 699 15369, E-Mail: poststelle@lra-mue.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Regierung bzw. Kreisverwaltungsbehörde
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn,
Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
a) Zweck
Die Daten werden erhoben um Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich deren Nebengesetze, dem bayerischen Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) und der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung ? EnEV) und der unteren Denkmalschutzbehörde nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (DSchG) zu erfüllen:
- Bauvoranfragen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)
- Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)
- Genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben
- Abgrabungsanträge
- Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen und zur Beseitigung von Mängeln an baulichen Anlagen
- Sonstige bauaufsichtliche Maßnahmen
- Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
- Bodenrichtwertauskünfte
- Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Anzeigen nach der Versammlungsstättenverordnung
b) Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz (BayBO, Baugesetzbuch, Bayerisches Naturschutzgesetz, DSchG, BayAbgrG, etc.)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung
an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben. Dazu gehören je nach Aufgabe insbondere die Träger öffentlicher Belange, Finanzbehörden, Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz und Standsicherheit, Prüfämter für Standsicherheit, die zuständigen Regierungen und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bayerische Landesamt für Statistik, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessen, der Gutachterausschuss des Landkreises Mühldorf a.Inn mitsamt Beteiligten der stattfindenden Gutachterausschusssitzungen sowie ggf. die betroffene Gemeinde.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten notwendig ist. Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten), sind grundstücksbezogen werden nicht gelöscht, da sie Bestandsschutz vermitteln. Bauaufsichtliche Daten werden zur Beweissicherung dauerhaft aufbewahrt.
Betroffenenrechte:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Widerrufsrecht:
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
weitergehende Informationen nach Art. 14 DSGVO
Gemäß Art. 14 Abs. 2 DSGVO dürfen wir Sie darüber informieren, dass wir i.d.R. im Rahmen des Verfahrens personenbezogene Daten für die erforderliche Verarbeitung durch Gemeinden, Städte, oder Verwaltungsgemeinschaften erhalten. Weiter werden personenbezogene Daten durch geografische Informationssysteme erhoben.
Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauVorlV.