Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Anträge im Bereich Schülerbeförderung.
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Fachbereich 12
Schülerbeförderung
Telefon: 08631 699 0
Fax: 08631 699 699
E-Mail: poststelle@lra-mue.de
(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular).
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit
dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderungsverordnung erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Ihre Daten werden verwandt um über die Kostenfreiheit des Schulwegs zu entscheiden. Der Landkreis Mühldorf a. Inn ist gemäß Art. 1 Abs.1, Art. 2 und Art. 3 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) i.V.m. §§ 1 und 3 der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) verpflichtet, die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zu erfüllen bzw. die Erstattung der auf dem Schulweg entstandenen Fahrtkosten zu übernehmen.
Die Daten werden erhoben um,
- Mit den Schulen einen Datenabgleich über die angegebenen Daten durchzuführen.
- Die Fahrkarte bei den unterschiedlichen Busunternehmen bestellen zu können.
- Schulbestätigungen/Blockpläne/Stundenpläne/Fehltage zur Durchführung einer korrekten Fahrkostenrückerstattung anzufordern.
Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die
Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung
an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden Ihre Daten an eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Stellen weitergegeben:
- Bus- und Verkehrsunternehmen
- Schulen
- den Softwareanbieter des Schülerbeförderungsprogrammes
- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden.
- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
Ihre Daten werden nach Beendigung der Schulausbildung für fünf Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Damit der Landkreis Mühldorf a. Inn seiner Verpflichtung der Kostenübernahme bei der Kostenfreiheit des Schulwegs und der Fahrkostenrückerstattung erfüllen kann, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Die Schülerbeförderung benötigt Ihre Daten um:
- Ihre Anträge bearbeiten zu können,
- Ihnen eine Bus- und/oder Zugfahrkarte ausstellen zu können,
- Ihnen die Fahrtkosten erstatten zu können,
- den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs genehmigen zu können.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.