Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Anträge im Bereich des Gastschulwesens.
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Fachbereich 12
Gastschulwesen
Telefon: 08631 699 0
Fax: 08631 699 699
E-Mail: poststelle@lra-mue.de
(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit
Art. 43 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEuG) erlaubt, die zur Erfüllung der uns obliegenden Aufgabe der Genehmigung eines gastweisen Schulbesuches erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die
Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Im Bedarfsfall können Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages an eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Stellen weitergegeben werden:
- aufnehmende und abgebende Landkreise
- aufnehmende und abgebende Schulen
- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden.
- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
Ihre Daten werden nach Beendigung der Schulausbildung für fünf Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Die Angaben im Gastschulantrag werden benötigt, um zu prüfen, ob seitens des Landkreises Mühldorf a. Inn gemäß dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, ein gastweiser Schulbesuch genehmigt werden kann. Der Antrag auf Bewilligung eines gastweisen Schulbesuchs kann nur bearbeitet werden, wenn Sie diesen vollständig ausfüllen
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.