Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit der Durchführung von ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Verfahren und dem sonstigen Vollzug der Aufenthaltsgesetze und Asylgesetze sowie den darauf basierenden Verordnungen.
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn,
Fachbereich 32,
Fax: 08631 699 699, E-Mail: poststelle@lra-mue.de
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen in einer Ausländerdatei sowie im Ausländerzentralregister. Auf Grundlage dieser Daten werden aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse und sonstige Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, dem Ausländerzentralregistergesetz, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und dem Bayerischen Datenschutzgesetz.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung
an andere Behördenweitergegeben. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Ausländerbehörde an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und ggf. Behörden anderer Staaten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
Die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausländerdatei erfassten Daten sind zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sind sie regelmäßig nach fünf Jahren zu löschen. Die Daten eines Ausländers, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zehn Jahre nachdem die Sperrwirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abgelaufen sind gelöscht.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.