Lizenziert für Verwaltungsgemeinschaft Polling
Informationspflicht der Gemeinde Polling bei Erhebung von personenbezogenen Daten
bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem
von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten
Formular
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist
die Verwaltungsgemeinschaft Polling, vertreten durch
Firma actago GmbH, Herr Michael Staudacher, Telefon: +49(0)9951 99990-020
E-Mail: datenschutz@actago.de
(weitere Informationen finden Sie auf
dem von Ihnen ausgewählten Formular)
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Herr Michael Staudacher (Datenschutzbeauftragter extern),
Weidenstrasse 66, 94405 Landau a.d. Isar, Telefon: +49(0)9951 99990-020,
datenschutz@actago.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1
der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren
Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c DSGVO in Verbindung
mit
Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe
erforderlichen
Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben,
stützt sich die
Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur
Bearbeitung Ihres Antrags weitergegeben an:
- Empfänger innerhalb der
Behörde/Kommune
(je nach Zuständigkeitssachgebiet z.B. Geschäftsleitung, Poststelle/Sekretariat,
Meldeamt, Kasse,
Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Rentenamt, Bauamt)
- Auftragsverarbeiter - EDV-Programme der AKDB, Kommuna
- Dritte
Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden
Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte
6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Sofern es zu einer Datenweitergabe an
Empfänger in einem Drittland oder eine internationale
Organisation kommt, wird darauf im Einzelfall hingewiesen.
7. Dauer der Speicherung der
personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei
der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie
dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige
Aufgabenerfüllung
notwendig ist. Sofern die zu
verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten
abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen
der Grundsätze der
ordnungsgemäßen Aktenführung. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden
mit einem
Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter
https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung
zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen
vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art.
17, 18 und 21
DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung
eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten
Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht
beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0,
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten
anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSVGO in
Verbindung mit Art. 4 Abs. 1
des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu
können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.