Lizenziert für Verwaltungsgemeinschaft Polling

Informationspflicht der Gemeinde Polling bei Erhebung von personenbezogenen Daten
bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten
Formular

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Verwaltungsgemeinschaft Polling, vertreten durch
Firma actago GmbH, Herr Michael Staudacher, Telefon: +49(0)9951 99990-020
E-Mail: datenschutz@actago.de

(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Herr Michael Staudacher (Datenschutzbeauftragter extern), Weidenstrasse 66, 94405 Landau a.d. Isar, Telefon: +49(0)9951 99990-020,
datenschutz@actago.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c DSGVO in Verbindung mit
Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen
Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die
Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags weitergegeben an:


- Empfänger innerhalb der Behörde/Kommune
(je nach Zuständigkeitssachgebiet z.B. Geschäftsleitung, Poststelle/Sekretariat, Meldeamt, Kasse,
Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Rentenamt, Bauamt)

- Auftragsverarbeiter - EDV-Programme der AKDB, Kommuna

- Dritte
Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden
Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte


6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale
Organisation kommt, wird darauf im Einzelfall hingewiesen.


7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie
dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung
notwendig ist.
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten
abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der
ordnungsgemäßen Aktenführung. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem
Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter
https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung
zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0,
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1
des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.