Lizenziert für Gemeinde Nußdorf a. Inn
Informationspflicht der Gemeinde Nußdorf a. Inn bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung istdie Gemeinde Nußdorf a. Inn, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Susanne Grandauer, Telefon: 08034/9079-0, Fax: 08034/9079-18,
E-Mail: sekretariat@nussdorf.de
(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Nußdorf a. Inn ist Herr Markus Schwarzenböck 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren
Rechtsgrundlagen. Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e
DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer
uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die
Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen
Daten Im Bedarfsfall können ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Antrags an eine oder mehrere nachfolgend aufgeführten Stellen weitergegeben
an: 6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland Sofern es zu einer Datenweitergabe an
Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird
darauf im Einzelfall hingewiesen. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre
Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange
gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für
die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder
elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und
Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem Verzeichnis der
Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen. 8. Betroffenenrechte Nach
der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über
die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten
unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn
Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter
Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche
Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin
besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den
Datenschutz, Wagmüllerstraße
18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail:
poststelle@datenschutz-bayern.de 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie
sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese
Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs.
1 des BayDSG. Die
Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu
können. Wenn
Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet
werden.
Landratsamt Rosenheim, Telefon: +49 8031 392-1259,
E-Mail DSB-Kommunen@lra-rosenheim.de