Lizenziert für Gemeinde Stehpanskirchen

Informationspflicht der Gemeinde Stephanskirchen bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

 

1.      Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.

 

2.      Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gemeinde Stephanskirchen, Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen

Telefon: 08031/7223-0, E-Mail: poststelle@stephanskirchen.de

 

3.       Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Markus Schwarzenböck, Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim

Tel. 08031/392-1259, Fax. 08031/392-91259, DSB-Kommunen@lra-rosenheim.de

 

4.       Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen. Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

5.     Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags an den im Einzelfall jeweils zuständigen Sachbereich der Gemeindeverwaltung Stephanskirchen, Anschrift: Rathausplatz 1,

83071 Stephanskirchen, Telefon: (08031) 7223-0, Fax: (08031) 7223-20,

E-Mail: Poststelle@stephanskirchen.de weitergegeben.

 

Darüber hinaus ist in nachfolgend angegebenen Sachbereichen als Auftragsverarbeiter beteiligt:

        - Ausweise + Pässe & Einwohnermeldewesen / Gebühren, Abgaben und Steuern: komuna GmbH

      - EDV-Beratung, Anschrift: Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, Telefon: (0871) 97385-0,

        Fax: (0871) 97385-600, E-Mail: info@komuna.de

 

Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden. Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu  beteiligende Dritte.

 

6.     Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland

 

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

7.     Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem

Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter  https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

 

8.       Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz- bayern.de

 

9.   Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG. Die  Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.