Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anzeige/Bestätigung zur Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken und dem Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) für den Einbau von Recyclingmaterial.
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Landratsamt Altötting
Sachgebiete Abfallrecht und Abfallwirtschaft, Wasserrecht
Bahnhofstraße 13
84503 Altötting
E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail: datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben um Ihre Anzeige / Bestätigung der Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken bzw. Ihren Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) für den Einbau von Recyclingmaterial bearbeiten zu können. Die Anzeige / Bestätigung sowie der Antrag müssen Angaben zum Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Einbau erfolgen soll enthalten bzw. zum Antragsteller enthalten. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen der Einholung von fachlichen Stellungnahmen, je nach Sachlage, an das Sachgebiet Wasserwirtschaft, die Untere Naturschutzbehörde, das Technische Bauamt innerhalb des Landratsamtes Altötting sowie an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Töging und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:
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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Altötting so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis erforderlich ist.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrechtbei Einwilligung:
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Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Die Anzeigepflicht gibt der Behörde die Möglichkeit, festzustellen, ob unkontrollierter Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser zu besorgen sind, bzw. ob ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist.
Die Untere Wasserrechtsbehörde benötigt Ihre Daten, um die von Ihnen beantragte Amtshandlung vornehmen zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Anzeige bzw. Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:
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