Lizenziert für Stadt Neuötting
Informationspflichten der Stadt Neuötting bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem
· Bearbeiten der Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)
· Bearbeiten der Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind
· Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
· Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Neuötting, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Peter Haugeneder, Telefon: 08671-99800, Fax: 08671-998038, E-Mail: rathaus@neuoetting.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Neuötting, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, Telefon: 08671-998013, Fax: 08671-998038
E-Mail: dsb@neuoetting.de
4.
Zwecke und
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre
Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Bearbeiten der Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)
Bearbeiten der Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind
Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 49 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO),
Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus
dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre
personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1. Landratsamt als
Baugenehmigungsbehörde: Austausch der Bauantrags- und Baugenehmigungs-daten
nach Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO)
2. Online-Statusabfrage zum OTS Genehmigungsverfahren bei der
Baugenehmigungsbehörde
3. Online-Einsichtnahme in die OTS BAUAKTE bei der Baugenehmigungsbehörde.
4. Dateiimport der Antragsdaten des Antragstellers bzw. Entwurfsverfassers im
Xbau - Format
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Bauantrags- und
Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten),
Beseitigungsanzeigen, Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz sind
grundstücksbezogen. Sie dürfen grundsätzlich nicht gelöscht werden, weil sie
Bestandsschutz genießen.
Protokoll nach § 4 ALBV
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die Erstellung
des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
· Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
· Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
· Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
· Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
· Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
· Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Neuötting durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO
Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO),
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 49 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO), Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)