Lizenziert für Stadt Neuötting

 

Informationspflichten der Stadt Neuötting bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum

 

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Neuötting, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Peter Haugeneder, Telefon: 08671-99800, Fax:  08671-998038, E-Mail: rathaus@neuoetting.de

 

3.    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Neuötting, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, Telefon: 08671-998013, Fax: 08671-998038

E-Mail: dsb@neuoetting.de

 

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 1 StVO für Ihre Baustelle erlassen zu können.

 

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
-    Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst ? zur Information

-    Stadtkasse ? zur Abrechnung

-    städt. Bauhof ? zur Überprüfung der Maßnahme

-    ggf. Busunternehmen ? nur bei Umleitungsmaßnahmen auf Buslinien

 

6.     Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Neuötting so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich ist.

 

7.    Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

·    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

·    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

·    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

·    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

·    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

·    Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

8.    Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Neuötting durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

9.     Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Die Stadt Neuötting benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bearbeiten zu können.