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Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Anträge im Bereich Amt für Ausbildungsförderung

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Landratsamt Altötting
Sachgebiet Amt für Ausbildungsförderung
Pater-Joseph-Anton-Str. 14
84503 Altötting
E-Mail:
kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail:
datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Förderungsantrag nach dem BAföG entscheiden zu können (§ 46 Abs. 3 BAföG i. V. m. § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch).

Die personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt:

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

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Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bezugs des BAföG und bis zu 5 Jahre nach der letzten Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles gespeichert. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten.

Betroffenenrechte:

Der Auszubildende hat gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung ein Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Dem Auszubildenden steht ein Beschwerderecht bei den jeweils für BAföG-Angelegenheiten zuständigen Aufsichtsbehörden zu. Aufsichtsbehörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, 80538 München, Wagmüllerstr. 18.

Widerrufsrechtbei Einwilligung:

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Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Sollte der Auszubildende notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Anspruch auf BAföG nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Förderung nach dem BAföG erfolgen kann.

Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellen das BMBF, das zuständige Landesministerium, das BVA oder das Amt für Ausbildungsförderung der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.