Lizenziert für Stadt Neuötting
Informationsblatt der Stadt Neuötting zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und
13 DSGVO)
Verfahren: OK.EWO Einwohnerwesen
[UNIFACE]
Verarbeitungstätigkeit: OK.EWO -
Einwohnermeldeverfahren
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Neuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
2. Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten
DatenschutzbeauftragterNeuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Befähigung der Meldebehörden der Städte, Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften, ihren gesetzlichen Aufgaben bezüglich des
Meldewesens nachzukommen.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
- Meldedatenverordnung (MeldDV),
- 1.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV),
- 2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV),
- Bundesmeldegesetz (BMG),
- § 72 Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
- Personalausweisgesetz (PAuswG),
- Passgesetz (PassG),
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),
- 39e Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG),
- § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG),
- § 139b Abgabenordnung (AO),
- § 69 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit § 57 - §60
Personenstandsverordnung (PStV),
- § 10 Absatz 7 Satz1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV vom 07.06.2011),
- § 58c Soldatengesetz (SG)
4. Empfänger oder
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1.) Bundesdruckerei nach §6a PassG
2.) Sperrlistenbetreiber nach §10 Abs. 5 PAuswG
3.) Bundesdruckerei (Ausstellung von Personalausweisen) nach §12 PAuswG
4.) Waffenerlaubnisbehörden nach §9 MeldDV
5.) Sprengstoffbehörden nach §10 MeldDV
6.) Schulen (Durchsetzung der Schulpflicht) nach §28 MeldDV
7.) Staatsangehörigkeitsbehörden, Bundesverwaltungsamt nach §29 MeldDV, § 10
2.BMeldDÜV
8.) Abfallbehörden nach §31 MeldDV
9.) Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach §32 MeldDV i.V.m. §4
Abs. 2, 3 und 4 sowie §5 Abs. 2 BevStatG
10.) Ehrung von Alters- und Ehejubilaren nach §33 MeldDV
11.) Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach §34 MeldDV i. V. m § 42
Abs. 1 und 2 BMG
12.) Datenübermittlung an den Bayrischer Rundfunk (Beitragsverwaltung) nach §35
MeldDV sowie § 10 Absatz 7 Satz 1 RBeitrStV
13.) Ausländerbehörden nach §72 Abs. 1 und 2 AufenthV
14.) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach §4 2.BMeldDÜV und
§ 58c SG
15.) Datenstelle der Rentenversicherungsträger nach §6 2.BMeldDÜV
16.) Bundeszentralregister nach §7 2.BMeldDÜV
17.) Kraftfahrtbundesamt nach §8 2.BMeldDÜV
18.) Bundeszentralamt für Steuern nach §9 2.BMeldDÜV, §39e Abs. 2 Satz 2 EStG,
§ 139b AO
10.) Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister nach §11 2.BMeldDÜV
20.) Meldebehörden nach Art. 5 BayAGBMG, §33 BMG sowie 1.BMeldDÜV
21.) Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen nach §34 BMG
22.) Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35 BMG i.V.m. §34 Abs. 1
Satz 1 BMG
23.) automatisierter Abruf einer anderen öffentlichen Stelle nach § 38 BMG
24.) automatisierte Datenübermittlung an die Suchdienste nach §43 BMG
25.) regelmäßige Datenübermittlungen an die Suchdienste nach §43 BMG
26.) einfache Melderegisterauskunft nach §44 BMG
27.) erweiterte Melderegisterauskunft nach §45 BMG
28.) Gruppenauskunft nach §46 BMG
29.) Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen wie Parteien, Wählergruppen,
Presse, Rundfunk sowie Adressbuchverlage nach §50 BMG
30.) Datenbereitstellung für das bayerische Behördeninformationssystem nach §7
BayAGBMG i.V.m. § 3 BMG
5. Übermittlung von personenbezogenen
Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
6. Vorgesehene Fristen für die Löschung
der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14
und § 15 BMG
1.) Betroffene Person: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod
Ausnahmen:
1.16 Suchdienste: Löschung unverzüglich nach Übermittlung
1.17 Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis: Löschung sofort nach Wegzug oder
Tod
1.18 Aufenthaltsfragen: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.19 Wohnungsgeber: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.20 Wehrerfassung: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.21 Wahlberechtigung: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der
Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.22 Ausstellung Pässe und Ausweise: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod
1.23 Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer
und Seriennummer der Ausweise: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der
Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod
1.24 Ankunftsnachweis: Löschung, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr als 3
Monate abgelaufen ist oder 30 Tagen nach Wegzug oder Tod
2.) Gesetzlicher Vertreter: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder
Tod
3.) Ehegatte oder Lebenspartner: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug
oder Tod
4.) Minderjährige Kinder: Löschung, wenn das Kind volljährig wird
Weitere Ausnahmen siehe § 13 BMG
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art.
15-18,20,21 zu:
?Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen
die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
?Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
?Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und
Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft
widerrufen.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus:
- Meldedatenverordnung (MeldDV),
- 1.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV),
- 2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV),
- Bundesmeldegesetz (BMG),
- § 72 Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
- Personalausweisgesetz (PAuswG),
- Passgesetz (PassG),
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),
- 39e Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG),
- § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG),
- § 139b Abgabenordnung (AO),
- § 69 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit § 57 - §60
Personenstandsverordnung (PStV),
- § 10 Absatz 7 Satz1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV vom 07.06.2011),
- § 58c Soldatengesetz (SG)