Lizenziert für Stadt Neuötting

Informationsblatt der Stadt Neuötting zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verfahren:  OK.FIS-VA Veranlagung
Verarbeitungstätigkeit:  OK.FIS VA Veranlagungssystem
 


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Neuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
DatenschutzbeauftragterNeuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Veranlagung von Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Abfallbeseitigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Verbrauchsgebühren
Kindergarten-/Kinderhortgebühren
Fremdenverkehrsbeitrag
Tierseuchenbeiträge
einmalige und laufende Einnahmen und Ausgaben
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunaler Haushaltsordnung (KommHV), Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GEwStG), Grundsteuergesetz (GrStG), Kommunales Abgabengesetz (KAG), Abgabenordnung (AO), Kommunale Satzungen

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.


5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6 bzw. 10 Jahre (§ 41 abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 82 Abs. 2 Satz 2-4 KommHV)

7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

?Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
?Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
?Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende           Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunaler Haushaltsordnung (KommHV), Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GEwStG), Grundsteuergesetz (GrStG), Kommunales Abgabengesetz (KAG), Abgabenordnung (AO), Kommunale Satzungen