Lizenziert für Stadt Neuötting
Informationsblatt der Stadt Neuötting zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und
13 DSGVO)
Verfahren: OK.FIS-VA Veranlagung
Verarbeitungstätigkeit: OK.FIS VA
Veranlagungssystem
1. Name und Kontaktdaten des
Verantwortlichen
Stadt Neuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
2. Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten
DatenschutzbeauftragterNeuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Veranlagung von Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Abfallbeseitigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Verbrauchsgebühren
Kindergarten-/Kinderhortgebühren
Fremdenverkehrsbeitrag
Tierseuchenbeiträge
einmalige und laufende Einnahmen und Ausgaben
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunaler Haushaltsordnung (KommHV),
Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GEwStG), Grundsteuergesetz (GrStG),
Kommunales Abgabengesetz (KAG), Abgabenordnung (AO), Kommunale Satzungen
4. Empfänger oder Kategorien von
Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
5. Übermittlung von personenbezogenen
Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
6. Vorgesehene Fristen für die Löschung
der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
6 bzw. 10 Jahre (§ 41 abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 82 Abs. 2 Satz 2-4 KommHV)
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art.
15-18,20,21 zu:
?Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen
die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
?Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
?Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und
Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft
widerrufen.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunaler Haushaltsordnung (KommHV),
Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GEwStG), Grundsteuergesetz (GrStG),
Kommunales Abgabengesetz (KAG), Abgabenordnung (AO), Kommunale Satzungen