Lizenziert für die Gemeinde Wallgau

 

Informationspflicht der Gemeinde Wallgau bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.

 

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Gemeinde Wallgau

Mittenwalder Str. 8

82499 Wallgau

E-Mail-Adresse: info@gemeinde-wallgau.de

Telefon: 08825/9250-0

 

(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Secure Consult GmbH

Keplerstraße 5, 86529 Schrobenhausen

E-Mail-Adresse: dsb.wallgau@secure-consult.com

Telefonnummer: 08252/9094110

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Art.

4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen

Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags weitergegeben an:

Intern (innerhalb der Gemeinde Wallgau: Gemeinderat, Bauausschuss, Bauhof, zuständige Verwaltungsmitarbeiter)

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Polizei Mittenwald

 

und ggf. auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden, sowie zu beteiligende Dritte.

 

6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland

 

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

 

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.

Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 

9. Datenschutzrechte

 

Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch (Art. 15 ff. DSGVO). Diese Rechte können jedoch durch die Datenschutzgrundverordnung selbst,
sowie aus weiteren Bundes- und Landesgesetzen eingeschränkt werden. Ebenso steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

Eine Zusammenstellung der allgemeinen Informationen und der Ihnen zustehenden Rechte finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-wallgau.de/datenschutzhinweise
(Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO).

 

Ebenso finden Sie das Infoblatt in ausgedruckter Form im Rathaus der Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau, Bürgerservice.