Lizenziert für die Gemeinde Wallgau
Informationspflicht der Gemeinde Wallgau bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Wallgau
Mittenwalder Str. 8
82499 Wallgau
E-Mail-Adresse: info@gemeinde-wallgau.de
Telefon: 08825/9250-0
(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Secure Consult GmbH
Keplerstraße 5, 86529 Schrobenhausen
E-Mail-Adresse: dsb.wallgau@secure-consult.com
Telefonnummer: 08252/9094110
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Art.
4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen
Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung
Ihres Antrags weitergegeben an:
Intern (innerhalb der Gemeinde Wallgau: Gemeinderat, Bauausschuss, Bauhof, zuständige Verwaltungsmitarbeiter)
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Polizei Mittenwald
und ggf. auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden, sowie zu beteiligende Dritte.
6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der
Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung
notwendig ist.
Sofern die zu
verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt
werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der
Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die
bayerischen Behörden mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie
unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
9. Datenschutzrechte
Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf
Widerspruch (Art. 15 ff. DSGVO). Diese Rechte können jedoch durch die
Datenschutzgrundverordnung selbst,
sowie aus weiteren Bundes- und
Landesgesetzen eingeschränkt werden. Ebenso steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO das
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Eine Zusammenstellung der allgemeinen
Informationen und der Ihnen zustehenden Rechte finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-wallgau.de/datenschutzhinweise
(Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO).
Ebenso finden Sie das Infoblatt in ausgedruckter Form im Rathaus der Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau, Bürgerservice.