Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Datenschutzhinweise für Veranstaltungen
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Landratsamt Altötting
Sachgebiet Liegenschafts- und Schulverwaltung
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail: datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um
- Reservierungen von Sporthallen, Sportplätzen und Aulen der landkreiseigenen Schulen vorzunehmen
- die Veranstaltung genehmigen und abrechnen zu können
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Die personenbezogenen Daten werden an die Schulen, Hausmeister und ggf. an die Verantwortlichen der Veranstaltung (Feuerwehr, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, ?) übermittelt.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:
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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach Beendigung der Veranstaltung für fünf Jahre gespeichert. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Finanzverwaltung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Der Landkreis Altötting ist als Eigentümer der landkreiseigenen Einrichtungen (Turnhallen, Aulen) für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständig. Die Finanzverwaltung benötigt Ihre Daten um:
- Veranstaltungen genehmigen zu können
- Abrechnungen durchführen zu können
Wenn die erforderlichen Daten nicht vollständig angeben werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so wird der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Information über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung gestellt.