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Informationsblatt der Stadt Neuötting zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verarbeitungstätigkeit:  Abwicklung der beim Gewerbeamt und bei Erlaubnisbehörden anfallenden Aufgaben im Rahmen der Gewerbeordnung
 


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Neuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
DatenschutzbeauftragterNeuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Vollzug der Gewerbeordnung
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO; Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem. ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO; Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Behörden, die bei Antragstellung  Stellungnahmen zur Erlaubniserteilung oder Untersagungen der Gewerbeausübung abgeben müssen:

1) Betriebssitzgemeinde,
2) Wohnsitzgemeinde des Einzelunternehmers bzw. Geschäftsführers,
3) zuständiges Amtsgericht,
4) Industrie- und Handelskammer,
5) AOK,
6) Finanzamt,
7) Polizei,
8) Staatsanwaltschaft,
9) Generalbundesanwalt,
10) Berufsgenossenschaft,
11) LDBV (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)


5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1) nach Rechtskraft bei Erlaubnisbescheiden: Datengruppe frühere Tätigkeit als Makler § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO

2) 10 Jahre nach Rechtskraft bei Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl.: § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Ziffer 5.1 Aussonderungsbekanntmachung, spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152 Abs. 4 GewO

3) 10 Jahre nach Tod des Erlaubnisinhabers bzw. Erlöschen / Aufgabe der Maklertätigkeit § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und analoger Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungs-bekanntmachung mit Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

4) 15 Jahre nach Rechtskraft / Tilgungsreife bei (analog der Regelung über die Löschung von Einträgen im Gewerbe-zentralregister) spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152
Abs. 4 GewO; Erlaubnisversagung nach § 34c GewO (Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

5) nach Rechtskraft bei Erlaubnis- Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl: Pachtzins, Mietzins und Daten aus Datengruppen frühere Gaststätten und frühere Aufenthalte (§ 31 GastG i.V.m. § 11 Abs. 6 GewO und Art. 17 DSGVO)

6) 10 Jahre nach Tod, Erlöschen der Erlaubnis bzw. Verzicht durch Erlaubnisinhaber § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungsbekanntmachung mit Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

7) 15 Jahre nach Rechtskraft bzw. Tilgungsreife, analog der Regelung über die Löschung von Einträgen im Gewerbezentralregister, spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs, analog Regelung von § 31 GastG i.V.m. § 152 Abs. 4 GewO Erlaubnisversagung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (wegen Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

?Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
?Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
?Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende           Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO; Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem. ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO; Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO