Lizenziert für Stadt Neuötting
Informationsblatt der Stadt Neuötting zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verarbeitungstätigkeit: Abwicklung der
beim Gewerbeamt und bei Erlaubnisbehörden anfallenden Aufgaben im Rahmen der
Gewerbeordnung
1. Name und Kontaktdaten des
Verantwortlichen
Stadt Neuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
2. Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten
DatenschutzbeauftragterNeuötting
Postfach 11 07
84519 Neuötting
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Vollzug der Gewerbeordnung
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der
Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO;
Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem.
ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO; Reisegewerbetätigkeiten
gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im Bewachergewerbe gem. 34a GewO;
Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO
4. Empfänger oder Kategorien von
Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Behörden, die bei Antragstellung Stellungnahmen zur Erlaubniserteilung oder
Untersagungen der Gewerbeausübung abgeben müssen:
1) Betriebssitzgemeinde,
2) Wohnsitzgemeinde des Einzelunternehmers bzw. Geschäftsführers,
3) zuständiges Amtsgericht,
4) Industrie- und Handelskammer,
5) AOK,
6) Finanzamt,
7) Polizei,
8) Staatsanwaltschaft,
9) Generalbundesanwalt,
10) Berufsgenossenschaft,
11) LDBV (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)
5. Übermittlung von personenbezogenen
Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
6. Vorgesehene Fristen für die Löschung
der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1) nach Rechtskraft bei Erlaubnisbescheiden: Datengruppe frühere Tätigkeit als
Makler § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO
2) 10 Jahre nach Rechtskraft bei Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl.: § 11
Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Ziffer 5.1 Aussonderungsbekanntmachung,
spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152
Abs. 4 GewO
3) 10 Jahre nach Tod des Erlaubnisinhabers bzw. Erlöschen / Aufgabe der
Maklertätigkeit § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und analoger Anwendung
von Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungs-bekanntmachung
mit Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes
4) 15 Jahre nach Rechtskraft / Tilgungsreife bei (analog der Regelung über die
Löschung von Einträgen im Gewerbe-zentralregister) spätestens nach Vollendung
des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152
Abs. 4 GewO; Erlaubnisversagung nach § 34c GewO (Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6
GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
5) nach Rechtskraft bei Erlaubnis- Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl:
Pachtzins, Mietzins und Daten aus Datengruppen frühere Gaststätten und frühere
Aufenthalte (§ 31 GastG i.V.m. § 11 Abs. 6 GewO und Art. 17 DSGVO)
6) 10 Jahre nach Tod, Erlöschen der Erlaubnis bzw. Verzicht durch
Erlaubnisinhaber § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Art. 10 Abs. 3 Bay.
Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungsbekanntmachung mit Nr. 82 des
Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes
7) 15 Jahre nach Rechtskraft bzw. Tilgungsreife, analog der Regelung über die
Löschung von Einträgen im Gewerbezentralregister, spätestens nach Vollendung
des 80. Lebensjahrs, analog Regelung von § 31 GastG i.V.m. § 152 Abs. 4 GewO
Erlaubnisversagung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (wegen Unzuverlässigkeit) § 11
Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1
Ziffer 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art.
15-18,20,21 zu:
?Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen
die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
?Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
?Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und
Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft
widerrufen.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus:
Gewerbemeldungen:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Gestattungen:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
§ 11 Gaststättenverordnung (GastV)
Makler und Gaststätten:
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in
Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der
Gewerbeordnung
(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG),
Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug
des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem
Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO;
Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem.
ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO;
Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im
Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO