Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung -DSGVO im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung einer Ausnahme von Sonn-/Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Landratsamt Altötting
Sachgebiet Verkehrwesen
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
E-Mail: datenschutz@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671/502-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben um Ihren Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von Sonn-/Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung bearbeiten zu können.
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 30 Abs. 3 StVO oder der § 4 Abs. 1 Ferienreiseverordnung verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
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Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:
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Dauern der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden 5 Jahre nach Ablauf der Genehmigung gelöscht.
Betroffenenrechte:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
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Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Wir benötigen Ihre Daten, um die von Ihnen beantragten Amtshandlungen vornehmen zu können bzw. das Vorliegen des von Ihnen geltend gemachten Rechts zu überprüfen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Sonderfall - Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:
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