img_5404077853712892256.jpg





Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person



Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) bei Erhebung der personenbezogenen Daten mitzuteilen:

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen der Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und mithin Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung ist
das Amt für Wohnungswesen, Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting, wohnraumförderung@lra-aoe.de , Tel. 08671/502-411.

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse: Datenschutzbeauftragter, Landratsamt Altötting, Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting, Tel.-Nr. 08671/502-0; Email: datenschutz@lra-aoe.de .

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG entscheiden zu können.

Die personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet:

Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu den Meldedaten des Antragstellers können beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister abgefragt und überprüft werden.

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bezugs der Abgeschlossenheitsbescheinigung und längstens bis zu 10 Jahre nach Ende des Betrauungszeitraumes (Art. 8 Abs. 1 des DAWI-Freistellungsbeschlusses) gespeichert.
Spätestens nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat gegenüber dem Amt für Wohnraumwesen ein Recht auf Auskunft über die sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer steht ein Beschwerderecht bei den jeweils für Angelegenheiten im Wohnungswesen zuständigen Aufsichtsbehörden zu. Aufsichtsbehörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, 80538 München, Wagmüllerstr. 18.

Sollte die Antragstellerin/der Antragsteller notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine öffentlich geförderte Wohnung nicht geprüft werden.
Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG nicht erteilt werden kann.

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellen das zuständige Landesministerium oder das Amt für Wohnungsswesen der betroffenen Person
vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.