Lizenziert für Landratsamt Mühldorf

 

 

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

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Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags (Kindergarten/-Krippe/-Hort).

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fachbereich 23 vertreten durch Frau Elfriede Geisberger, Telefon: 08631 699 427

Fax: 08631 699 15427, E-Mail: jugendamt@lra-mue.de

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn

E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Daten werden erhoben, um Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu erfüllen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit

Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen

Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die

Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Im Bedarfsfall können Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages an eine oder mehrere der nachfolgend

aufgeführten Stellen weitergegeben werden:

- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden.

- Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte.

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale

Organisation kommt, wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden,

gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der

ordnungsgemäßen Aktenführung.

Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der

Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

 

Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer

Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung

zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der

Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21

DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht

und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen

gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die

gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,

Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutzbayern.

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Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.

Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.